Januar 2022
Altbau: Wärmedämmung darf Grenze zum Nachbarn verletzen
Eine effiziente Wärmedämmung der Fassade ist mindestens 14 cm stark. Bringt man das dämmende Material an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes an, werden unter Umständen Abstandsgrenzen zum Nachbargrundstück verletzt. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof dem Klimaschutz höhere Priorität zugeschrieben als der Einhaltung von Grenzlinien. Bei nachträglicher Wärmedämmung müssen die Nachbarn einen leichten Überbau auf Ihr Grundstück hinnehmen. Dies gilt jedoch nur für Altbauten.
- AZ V ZR 115/20
KfW-Newsletter vom 27.09.2023
Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf unserer Produktseite und in unserem Newsletter informieren.
Zur Förderung Solarstrom für Elektroautos
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KfW Bankengruppe
KfW-Newsletter vom 13.07.2023
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Die wichtigsten Neuerungen:
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
Zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KfW Bankengruppe
KfW-Newsletter vom 22.02.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf unseren Produktseiten informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Informationen finden Sie unter:
Wohngebäude - Kredit (261, 262)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KfW Bankengruppe
dwk-Vertrieb UG (haftungsbeschränkt) Dornregt 6 32425 Minden T 0571 49351 dwk-minden@t-online.de